Ob eine solche Behandlung für Sie in Frage kommt, wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Arzt geklärt.
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Bei privaten Versicherungen, Beihilfe-Berechtigten und Patienten mit privaten Zusatzversicherungen muß dies im Einzelfall geklärt werden.